Datenschutz

Der Datenschutz ist für den FN aus berufsethischer Sicht selbstverständlich und richtet sich immer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die FN sind verpflichtet, über die geführten Gespräche im Rahmen ihrer Tätigkeit absolutes Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt für Gespräche mit Klienten und Gesprächen mit dem FG. Die Gespräche unterliegen der Geheimhaltung.
Die Gesprächsinhalte dürfen nur dem FG und staatlichen Behörden mit Gerichtsbeschluss ausgefolgt werden. Jeder FN ist verpflichtet, ein Telefonprotokoll über jedes Gespräch mit Klienten zu führen. Auf Verlagen des FG sind Kopien der Gespräche an den FG auszufolgen. Die Aufzeichnungen von Klientengesprächen sind im Unternehmen des FN vernichtungssicher aufzubewahren. Sofern diese schriftlich erfolgen, wäre ein feuersicherer Stahlkasten zu empfehlen. Werden die Gesprächsprotokolle mittels EDV erfasst, so ist für eine entsprechende Datensicherung zu sorgen.
Führt der FN keine oder nur lückenhafte Gesprächsprotokolle, kann der FG den Franchise-Vertrag jederzeit kündigen. Sämtliche Daten, Fakten, Erkenntnisse oder Informationen, die bei Meetings, Schulungen oder allen anderen Gelegenheiten vom FG oder anderen FN an den einzelnen FN weitergegeben werden, unterliegen der Geheimhaltung, auch wenn der F-Vertrag mit dem FN nicht mehr besteht.