Praktische Durchführung

Der FN ist verpflichtet, alle vom FG geforderten Zahlen, Daten und Fakten fristgerecht an den FG zu melden. Die Form in der die Meldung zu erfolgen hat, wird noch genau beschrieben. Diese Informationen werden vom FG vertraulich behandelt und dienen den im Punkt 11.4. Leistungen des Controllings beschriebenen Zielen.