Der FN hat sich ausreichend mit einer Betriebshaftpflichtversicherung zu versichern, sofern der Gesetzgeber dies vorschreibt.
Da ein FN als wirtschaftlich und rechtlich selbständiger Kaufmann tätig ist, hat dieser auch, sofern er gesetzlich verpflichtet ist, in angemessener Weise eine Kranken- und Rentenversicherung abzuschließen, um so eine Kranken und Altersversorgung sicherzustellen.
Sollte der FN, eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung nicht mehr aufrechterhalten, so muss der FG umgehend davon informiert werden. Der FN ist auch verpflichtet für eine entsprechende Deckung zu sorgen.